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Tipps bei Verkehrsunfall

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10 Tipps, wie Sie sich nach einem Verkehrsunfall verhalten sollten

 

Kommt es zum Verkehrsunfall ist der Schreck groß und Sie sind in der Regel auf sich allein gestellt. Bewahren Sie Ruhe und greifen oder keifen Sie den Unfallgegner nicht an. Der kühle Kopf bewahrt Sie hier vor schlimmen Folgen. Nehmen Sie sich folgende 10 Punkte zu Herzen und wenden Sie sie im Notfall an.

 

  1. Bewahren Sie Ruhe und sichern Sie die Unfallstelle per Warndreieck und per Warnblinkanlage ab, so dass es nicht zu weiteren Unfällen kommt. Rufen Sie als nächstes die Polizei an und, wenn es nötig ist einen Krankenwagen. Leisten Sie erste Hilfe, wenn es notwendig ist.

 

  1. Äußern Sie sich nicht zur Schuldfrage. Lassen Sie sich auch nicht vom Unfallgegner oder anderen Personen einschüchtern. Schweigen ist in diesem Fall Gold.

 

  1. Fassen Sie am Unfallort nichts an und verändern Sie auch nichts. Dies ist für die Polizei wichtig, da diese den Unfall bewerten muss. Dokumentieren Sie den Unfallort per Skizze oder Kamera. Lassen Sie Zeugen wissen, dass Sie diese Dokumente angefertigt haben. (Übrigens: Die meisten Handys und Smartphones haben ausreichend gute Kameras. Vergessen Sie dies nicht.)

 

  1. Lassen Sie Ihrem Unfallgegner den Unfallbericht ausfüllen. Notieren Sie sich folgende Daten des Unfallgegners: amtliches Kennzeichen des Autos, Name des Fahrers und Halter des Fahrzeugs. Diese Informationen können Sie dem Führerschein und dem Fahrzeugschein der bzw des. Gegners entnehmen.

 

  1. Daneben benötigen Sie auch die Versicherungsnummer und die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners.

 

  1. Die ankommende Polizei sollte ein Unfallprotokoll ausfüllen. Bestehen Sie auf dieses Protokoll und überprüfen Sie dieses. Sollten Sie Unstimmigkeiten bemerken, so weisen Sie die Polizei daraufhin und lassen Sie diese sofort korrigieren. (Wichtig!) Lassen Sie sich das Protokoll der Polizei aushändigen.

 

  1. Geben Sie kein Schuldeingeständnis gegenüber der Polizei ab – sofern Sie ohne Zweifel den Unfall verschuldet haben, können Sie dies natürlich zugeben. Vergessen Sie nicht, das alles was Sie sagen gegen Sie verwendet werden kann. Ihre Aussagen werden zum Beispiel bei einem Bußgeld- oder einem Strafverfahren relevant.

 

  1. Wenn Sie nach dem Unfall mit der Versicherung Ihres Unfallgegners in Kontakt treten, so treffen Sie auf keinen Fall Vereinbarungen über die Frage der Schuld, über die Werkstatt und über eine Begutachtung durch einen Sachverständigen. Die Versicherung hat in der Regel ein Interesse daran ihre eigenen Kosten niedrig zu halten. Bedenken Sie dies.

 

  1. Informieren Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung über den Unfall. Geben Sie an – sofern Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind – das Sie nicht verantwortlich für den Unfall sind.

 

  1. Wenden Sie sich an einen (oder Ihren) Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht, sofern Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

 

Ein wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen informieren. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

 

 


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